Tierschutz und Hundezucht

Tierschutz und Hundezucht

... schließen sich nicht aus!

In der Tat gibt es viele liebenswerte Hunde, seien es Mischlinge oder Rassehunde, die in Tierheimen auf ihren Menschen, ihr Rudel warten. Und es ist zu hoffen, dass sie alle ein liebevolles zu Hause finden. Wir hatten 12  gute Jahre mit Lizzy, einer Akbasch-Mischlings-Hündin, die ihre ersten 9 Lebensmonate in der Türkei auf der Straße gelebt hatte. Ihre Erziehung war eine Herausforderung für uns. Ihr Verhältnis zu uns blieb trotz aller Bemühungen distanziert, stand die Gartentür offen, war sie weg. Dennoch war sie ein guter Familienhund, lieb zu den Kinder -- aber äußert unverträglich mit Artgenossen. Nach ihrem Tod wollten wir unbedingt einen Hund von klein auf, einen Welpen haben, den wir auf uns prägen und dessen Erfahrungen wir überblicken können. Wir suchten eine gesunde Rasse mit guter Größe, nicht haarend und mit ausgeglichenem Temperament und fanden den Briard. Die Entscheidung für einen Welpen einer Rasse ist also nicht eine Entscheidung gegen einen Hund aus dem Tierschutz, sondern für einen Hund der bestimmten Vorstellungen entsprechen oder konkrete Bedürfnisse erfüllen soll, sei es in Bezug auf Alter, Größe, Fellqualität oder Gebrauchseigenschaften.

Verantwortungsvolle Hundezucht ohne gewerbliche Absicht ist die beste Gewähr für eine tierschutzgerechte Vermehrung und Haltung von Hunden. Ein guter Züchter führt intensive Gespräche mit den Menschen, die sich für seine Welpen interessieren. Er möchte sie kennenzulernen, um so gut es geht sicher zu stellen, dass sich die Eigenschaften und Bedürfnisse des Hundes mit den Lebensumständen und Erwartungen des zukünftigen Besitzers decken. Schließlich soll die Liebe für eine Hundeleben lang sein.

Züchter, die in einem Verein züchten, sind darüber hinaus an eine Zuchtordnung gebunden. Diese Regelungen stellen die Beachtung des Tierschutzgesetzes sicher. Hier wird z.B. geregelt, welche gesundheitlichen und sonstigen Voraussetzungen die Hunde für eine Zuchtzulassung mitbringen müssen. Außerdem wird hier ein Mindestalter für die erste bzw.  für die letzte Deckung, der Abstand zwischen den Würfen und die maximale Gesamtzahl der Würfe festgelegt. Eine Hündin im CFH muss mindestens 18 Monate zum Zeitpunkt der ersten Deckung sein, nach Vollendung des 8. Lebensjahres ist sie nicht mehr zur Zucht zugelassen. Zwischen zwei Trächtigkeiten müssen mindestens 12 Monate liegen und insgesamt darf sie maximal 4 Würfe haben darf. Darüberhinaus sind in der Zuchtordnung auch die räumlichen Anforderungen (Aufzucht im Haus, Größe der Wurfbox, Größe des Welpenauslaufs innen und außen etc.) für die Welpenaufzucht festgelegt. Der Züchter unterliegt der Kontrolle des Vereins, so wird z.B. die Zuchtstätte vor dem ersten Wurf besichtigt, um sicherzustellen, dass diese Anforderungen erfüllt sind. In der 8. Lebenswoche der Welpen besucht ein Zuchtwart die Zuchtstätte, um nach der Mutter und den Welpen zu schauen und um den Wurf abzunehmen. Dabei wird jeder Welpe einzeln begutachtet und das Ergebnis wird in einem Wurfabnahmebericht dokumentiert. Dieser ist Bestandteil der Ahnentafel, die der zukünftige Welpenbesitzer ausgehändigt bekommt. Die Welpen sind zum Zeitpunkt der Wurfabhnahme bereits gechipt. Ein Einschmuggeln von Welpen zweifelhafter Herkunft kann so gut wie ausgeschlossen werden. Die Haltung einer Hündin als Gebärmaschine ist ganz sicher ausgeschlossen.