Zuchtzulassung

Zuchtzulassung

Diese Voraussetzungen muss eine Hund für eine Zuchtzulassung im CFH erfüllen:

  • Alter:

Der Hund muss zum Zeitpunkt der Zuchtzulassung mindestens 15 Monate alt sein. (Zum Zeitpunkt der ersten Deckung mindestens 18 Monate).

  • Gesundheitsnachweise:

    • gesunde Hüften: durch eine Röntgenuntersuchung wird im Alter von mindestens 12 Monaten nachgewiesen, dass der Hund frei von HD ist. Die angeborene Hüftdyplasie entwickelt sich in den ersten 15 Lebensmonaten und ist bereits diagnostizierbar, auch wenn der Hund noch keine Beschwerden hat. Das Gelenk muss anhand des Röntgenbildes durch eine HD-Auswertungsstelle mit HD "A" oder HD "B" ausgewertet sein. Eine mit HD "A" ausgewertete Hüfte wird auch als "HD-frei" bezeichnet und bedeutet, dass das Gelenk völlig unauffällig entwickelt ist. Die Gelenkpfanne ist tief und gleichmäßig ausgebildet, der Hüftkopf des Oberschenkelknochens ist schön kugelförmig und sitzt tief in der Pfanne, der Gelenkspalt ist gleichmäßig und schmal, der sogenannte Norberg-Winkel ist mindestens 105° oder größer. (Der Norberg-Winkel ist der Winkel zwischen der Verbindungslinie der Mitte der Gelenkköpfe und den dazugehörgen vordereren Pfannenrändern). Eine mit HD "B" ausgewertete Hüfte besagt, dass entweder Pfanne und Gelenkkopf leicht ungleichmäßig sind, aber der Norberg-Winkel mindestens  105° beträgt oder umgekehrt die Pfanne und Gelenkkopf gleichmäßig sind, aber der Norberg-Winkel kleiner als 105°, aber nicht kleiner als 100° ist. Das Gelenk ist also fast normal.
    • frei von CSNB ("congential stationary night blindness"): CSNB ist eine angeborene Erkrankung der Netzhaut des Auges verursacht durch einen Gendefekt. Ein Enzym, das für die Regeneration der Sehpigmente in den lichtempfindlichen Sinneszellen nötig ist, kann nicht gebildet werden. Die Krankheit beginnt im Welpenalter mit Nachtblindheit und kann im Laufe des Hundelebens zu völliger Erblindung führen. Sie wird autosomnal rezessiv vererbt, das heißt, männliche und weibliche Tiere sind gleichermaßen betroffen, die Erkrankung bricht aber nur aus, wenn beide Elternteile das defekte Gen vererbt haben. Reinerbige Träger dieses Gens entwickeln dann diese Nachtblindheit, die schon früh durch eine augenärztliche Untersuchungen festgestellt werden kann. Ob ein nicht erkranktes Tier dennoch Träger (und potentieller Vererber) dieses Gens ist, kann nur durch einen Gentest festgestellt werden. Der Briard gehört zu den Hunderassen, die häufiger von dieser Krankheit betroffen waren. Inzwischen tritt sie nur noch selten auf. Ein Hund ist CSNB-frei, wenn er selbst oder seine Eltern nachgewiesen durch einen Gentest, nicht Träger des Gens ist bzw. sind.
    • frei von EU ("ektopische Ureter"): durch einen Ultraschall wurde im Welpenalter nachgewiesen, dass die Harnleiter im richtigen Bereich in die Blase münden. Tun sich das nicht, spricht man von ektopischen, also verlagerten Harnleitern. Ein oder beide Harnleiter münden dann etwa statt in die Balse in die Harnröhre. Man vermutet, dass diese Erkrankung vererbt wird. Es kann bei allen Hunderassen auftreten, bei einigen tritt es aber vermehrt auf. Hündinnen sind häufiger betroffen als Rüden. Meist kommt es zu Inkontinenz, je nachdem wo die Harnleiter falsch münden, kann es auch zu Harnrückstau z.B. in die Niere kommen. In den meisten Fällen kann diese Fehlbildung gut durch eine Operation korrigiert werden.
  • Rassetypisches Erscheinungsbild, Verhalten:

    • Ausstellungsergebnisse: der Hund muss auf drei Sonderschauen des CFH oder der FCI von mindestens zwei verschiedenen Richtern mit mindestens "sehr gut" bewertet worden sein, davon mindestens einmal im Erwachsenenalter.

    • Standardbeurteilung: im Rahmen der Zuchtzulassung erfolgt eine weitere Beurteilung des Erscheinungsbildes (z.B. Größe, Knochensubstanz, Gebiss, Proportionen, Felltextur, Gang) durch die Zuchtkommission statt.

    • Verhaltenstest: er wird von Mitgliedern der Verhaltenskommission durchgeführt. Der Hund darf sich weder ängstlich noch agressiv gegenüber Menschen und anderen Hunden verhalten, auch wenn ihm diese sehr nah kommen. Darüberhinaus wird er optischen und akustischen Reizen ausgesetzt. Bei einem Teil dieser Verhaltensbeurteilung ist der Hund auf sich allein gestellt ("vereinsamt") und muss angeleint z.B. Fahrradfahrer, andere Hunde oder scheppernde Karren an sich vorüberziehen.